(Stand Dezember 2025)

Für ein sicheres, entspanntes und schönes Miteinander am Rhein

Wir freuen uns, Sie als Gast oder Dauerlieger in der Marina Rheinlicht begrüßen zu dürfen. Damit sich alle wohlfühlen und der Hafen sicher und gepflegt bleibt, gelten die folgenden Regeln. Bitte lesen Sie sie in Ruhe durch – sie helfen uns allen, den Aufenthalt angenehm zu gestalten.


1. Allgemeines & Geltungsbereich

Diese Hafenordnung gilt für alle Nutzerinnen und Nutzer der Marina Rheinlicht:
Bootseigner, Liegeplatzmieter, Besucher, Gäste sowie alle Personen, die die Anlagen betreten oder die Infrastruktur nutzen.

Mit Nutzung eines Liegeplatzes oder Betretens der Steganlage erkennen Sie diese Regeln an.


2. Rücksicht & Miteinander

  • Bitte nehmen Sie auf andere Hafenbesucher Rücksicht.
  • Kinder sind auf den Stegen stets zu beaufsichtigen.
  • Hunde müssen jederzeit angeleint werden; Hinterlassenschaften bitte sofort entfernen.
  • Besucher dürfen Stege nur in Begleitung des Liegeplatzmieters betreten.
  • Übermäßiger Lärm ist jederzeit zu vermeiden. Gelegentliche Bordfeste, Feiern auf den Booten etc. sind nach Absprache mit dem Vermieter möglich.

3. Ruhezeiten

Für ein harmonisches Miteinander gelten folgende Ruhezeiten:

22:00 Uhr bis 8:00 Uhr (Nachtruhe)

  • In dieser Zeit bitten wir um besondere Rücksichtnahme.
  • Motoren, Aggregate oder andere laute Geräte bitte nicht laufen lassen.
  • Musik und Gespräche in Zimmerlautstärke.

Tagsüber bitten wir ebenfalls um angemessene Lautstärke.


4. Sicherheit auf Steganlagen

  • Auf den Stegen gilt besondere Vorsicht – Rutschgefahr!
  • Fahrräder, Gepäck, Kanister oder andere Gegenstände dürfen nicht auf den Stegen abgestellt werden.
  • Das Schwimmen im Hafenbecken ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
  • Rennen, Springen oder gefährliche Spielereien auf den Stegen sind nicht gestattet.
  • Offenes Feuer oder Licht auf den Stegen ist nicht erlaubt.

5. Festmachen der Boote

  • Boote müssen fachgerecht vertäut werden – mit ausreichenden Leinen, Fendern und geeigneten Knoten.
  • Bitte kontrollieren Sie die Festmacher regelmäßig, insbesondere bei Wind, Hochwasser oder Strömungsänderungen.
  • Schäden an Stegen, Dalben oder anderen Booten sind sofort zu melden.
  • Die Bootssicherheit und Bootswartung müssen jederzeit gegeben sein (regelmäßiges Ausschöpfen, keine Leckage, Entfernen von Treibgut, keine scharfen Ecken und Kanten an den Booten, ordnungsgemäße Befenderung etc.). Das Boot ist hierfür regelmäßig zu kontrollieren.

6. Geschwindigkeit & Manöver im Hafen

  • Höchstgeschwindigkeit im gesamten Hafenbereich: 5 km/h
  • Bitte keinen Wellenschlag erzeugen.
  • Motoren sollen nicht unnötig laufen gelassen werden.
  • Rückwärtsfahren, Drehen und An- oder Ablegen bitte vorsichtig und umsichtig.

7. Umwelt, Sauberkeit & Entsorgung

Wir alle möchten den Rhein und die Natur schützen. Bitte beachten Sie:

  • Müll, auch der von Gästen, ist selbst mitzunehmen und außerhalb der Marina ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Das Einleiten von Abwasser, Fäkalien, Öl, Treibstoff oder Chemikalien ins Hafenwasser ist strikt untersagt.
  • Das Betanken der Boote hat unter größter Sorgfalt zu geschehen.
  • Tropft ein Boot Öl oder Kraftstoff, informieren Sie bitte sofort den Vermieter.
  • Reinigungs- oder Wartungsarbeiten am Boot dürfen keine Gewässerverunreinigungen verursachen.
  • Auf die Belange des Umweltschutzes ist in besonderer Weise zu achten. Das Füttern von Wasservögeln und Fischen vom Steg ist nicht erlaubt.

8. Strom & Wasser

  • Stromanschlüsse sind sorgsam und nur mit geeigneten, geprüften Kabeln zu nutzen.
  • Der Mieter darf Strom nur über den ihm zugewiesenen Anschluss entnehmen.
  • Wasser steht für den normalen Bootsbetrieb zur Verfügung – bitte sparsam verwenden.
  • Das Aufladen großer Akkus, Starkstromverbraucher oder das dauerhafte Heizen über Strom kann eingeschränkt werden, sofern Sicherheitsbedenken bestehen.

9. Besucher- und Gastliegerplätze

  • Freie Plätze können vom Vermieter temporär an Gastlieger vergeben werden.
  • Dauerlieger werden gebeten, Abwesenheiten über mehrere Tage kurz anzuzeigen, damit der Platz optimal genutzt werden kann.

10. Verhalten im Notfall

  • Bei Gefahr für Personen: 112 anrufen.
  • Bei Gefahr für Boote, Hafenanlage oder Umwelt: sofort den Vermieter informieren.

11. Haftung

  • Die Nutzung der Marina erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  • Bootseigner und Mieter haften für Schäden, die durch ihr Boot, ihre Crew oder ihre Gäste entstehen.
  • Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Sturm-, Hochwasser-, Eis- oder andere Umweltschäden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

12. Weisungsrecht

Den Anweisungen des Vermieters und des Hafenpersonals ist Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit aller.


13. Verstöße

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hafenordnung kann ein Nutzungsverbot ausgesprochen oder der Liegeplatzvertrag beendet werden.


14. Freundlicher Hinweis

Wir möchten, dass sich in der Marina Rheinlicht jeder wohlfühlt. Sprechen Sie uns jederzeit an, wenn Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben.

Ihr, Tobias Brinkmann